Infoveranstaltung: Stoppt die Einführung des neuen Asylunrechtsgesetzes!

Am Mittwoch, dem 08.04. wird in Plauen eine Infoveranstaltung der Kampagne „Entrechtung stoppen – Asylgesetz kippen!“ stattfinden.
Ort: Galerie Forum K, Bahnhofstraße 39
Zeit: 17 Uhr

Infos zur Kampagne findet ihr unter stopasyllaw.blogsport.eu

Wir dokumentieren an dieser Stelle den Aufruf der Kampagne:

Stoppt die Asylrechtsverschärfung! Für eine Welt ohne Abschiebeknäste! Für ein Bleiberecht ohne Ausnahme!

Am 19. September 2014 wurde mit dem Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten (Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien) als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ eine Entsprechung der Dublin-Verordnungen für die osteuropäischen Länder geschaffen. Ob Kosovo und Albanien folgen werden, wird derzeit diskutiert. Ziel war es mit der ersten Asylrechtsverschärfung, Anträge einfacher abzulehnen und Abschiebungen schneller durchsetzen zu können. Nun folgt der 2. Teil der Verschärfungen. Er ebnet den Weg für die „Festung Deutschland“.

Die Große Koalition veröffentlichte bereits 2014 den Entwurf zur neuen Asylgesetzgebung, der vor rassistischen Formulierungen nur so strotzte. Selbst UNHCR kritisierte diesen Referentenentwurf vehement und warf der Bundesregierung vor, gegen geltendes nationales als auch europäisches Recht zu verstoßen. Der neue Entwurf vom 6. Februar 2015 ist etwas seichter formuliert, aber nicht weniger explosiv. Damit werden Möglichkeiten für die Ausweitung der repressiven Maßnahmen gegen Geflüchtete geschaffen. Es ist das alte Spiel: Zuckerbrot und Peitsche! Es gibt ein paar Zugeständnisse für Menschen mit Duldungsstatus und gleichzeitig werden Paragrafen formuliert, die Abschiebehaft, Einreise-und Aufenthaltsverbot sowie Ausweisung zur gängigen Praxis werden lassen. Im März 2015 findet die erste Lesung im Bundestag statt. Im Juni 2015 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Sollte dies passieren, steht das Gesetz in trauriger Tradition von 1992 und der Abschaffung des Grundrechts auf Asyl.

Was verändert sich?

Der Hauptpunkt ist wohl, dass fast jede*r Geflüchtete zukünftig zum Häftling werden kann. So heißt es z.B. in dem Gesetzesentwurf, dass Geflüchtete in Abschiebehaft genommen werden können, wenn sie Identitätspapiere wie Ausweise vernichtet, „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht“ oder zu ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben. Dabei reicht die Zahlung von 3.000 Euro als Hinweis auf eine unerlaubte Einschleusung aus. Ebenso können „Vorbereitungshandlungen“ zur Verhinderung der Abschiebung die Haft zur Folge haben. Das heisst, schon der Kontakt zu Antirassistischen Gruppen kann für Geflüchtete nun ein immenses Risiko bergen. Denn, so der Entwurf, all dies seien Anhaltspunkte für eine sogenannte „Fluchtgefahr“. Zudem sollen Asylbewerber*innen mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden können, sobald ihr Antrag abgelehnt wurde. Das trifft dann vor allem Dublin-Fälle und Menschen aus sicheren Herkunftsländern besonders schwer. Sie werden bestraft, weil sie einen Antrag stellten, der abgelehnt wurde. Aus einem rein bürokratischen Vorgang wird ein Akt der Kriminalisierung!

Betrachtet man diese Formulierungen genau, stellt sich die Frage: Welche*r Geflüchtete denn nicht ohne Vernichtung von Identitätspapieren nach Deutschland einreist und wer eigentlich darüber entscheidet, was „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben” sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden den von vielen Geflüchteten gemachten Angaben keinen Glauben schenken, oder sie nicht akzeptieren. Die Geflüchteten werden zukünftig nur noch die Wahl zwischen „Abschiebehaft“ oder „Aufnahmehaft“ haben. Hinzu kommen noch Sicherungshaft und Ausreisegewahrsam. Auch die unglaubliche Formulierung, dass Geflüchtete zur ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben, ist der pure Hohn. Abgesehen davon, dass der Begriff „Schleuser“ kein juristischer Begriff ist und somit der Auslegung der jeweiligen Behörde unterliegt, ist es Geflüchteten mittlerweile schier unmöglich ohne Fluchthelfer*innen nach Europa zu gelangen. Dafür hat sich Europa, und vor allem Deutschland viel zu sehr abgeschottet und die Zäune und Repressionsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen perfektioniert.

Massiv erleichtert wird die Abschiebung von Geflüchteten und Menschen mit einem Aufenthaltsrecht durch ein „Ausweisungsinteresse“. Dabei soll zwischen dem „Ausweisungsinteresse des Staates“ und dem „Bleibeinteresse des Flüchtlings“ abgewogen werden. Doch wer bestimmt das Ausweisungsinteresse des Staates und wer wiegt das ab? Letztendlich doch der/die zuständigen Beamt*innen. Also diejenigen, die in keinster Weise objektiv handeln, da sie vom Staat bezahlt werden. Das generelle Interesse des Staates besteht immer darin, so viele Menschen wie möglich auszuweisen. Nicht nur „Straftaten“ sollen künftig als erhebliches Ausweisungsinteresse gelten, sondern auch Betätigungen von Geflüchteten, die unter einem politischen Kontext stehen. So ist in dem Gesetz verankert, dass Geflüchtete, welche die „freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik“ oder die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gefährden, abgeschoben werden sollen. In der Konsequenz bedeutet dies ein politisches Betätigungsverbot für abgelehnte Asylbewerber*innen. Schon die Selbstorganisation von Flüchtlingen, die für ihr Bleiberecht streiten und Flüchtlingscamps oder Hungerstreiks organisieren, kann zukünftig ein erhebliches Ausweisungsinteresse und baldige Abschiebung zur Folge haben. Begründet wird das mit angeblicher Terrorgefahr. Geflüchtete werden also pauschal mit Terrorist*innen in einen Topf geworfen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinenministeriums: „So soll der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent beendet werden. Ihre Ausreisepflicht soll dann auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können.“

Die scheinbaren Verbesserungen, dass jahrelang geduldete Flüchtlinge eine Chance auf Bleiberecht bekommen sollen, sind gezeichnet von den zahlreichen Verschlechterungen und Restriktionen, die alle anderen Geflüchteten betrifft. Außerdem wird kaum mehr jemand diese positiven Neuregelungen in Anspruch nehmen können, wenn dieses Gesetz zur Ausführung kommt. Da die Menschen, welche heute sogenannte langjährige Geduldete sind, dann in Gefängnissen sitzen werden und so die Erfüllung der Voraussetzungen auf Bleiberecht nicht leisten können.

Die neu eingeführte Anerkennung von Berufsqualifikationen, die zu einem temporären Aufenthaltsrecht führen kann, bezieht sich vor allem auf Fachkräfte, die die entsprechenden Nachweise aufbringen können und von der Agentur für Arbeit als vermittelbar eingestuft werden. Dies folgt der klassischen Kapitalismuslogik, denn ein guter Flüchtling ist nur, wer sich ökonomisch verwerten lässt. Deutschland versucht auf diese perfide Weise den eigenen Fachkräftemangel zu kompensieren und schafft damit einen Arbeitssektor, der mit noch weniger Rechten ausgestattet ist als der Billiglohnsektor. Damit wird eine weitere prekäre Schicht eingeführt, die den Konkurrenzdruck zwischen den Arbeitnehmer*innen und einhergehend den Sozialneid verschärfen soll.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die begründete Annahme besteht, dass alle zukünftig einreisenden Geflüchtete in Deutschland weggesperrt werden sollen. Die Geflüchteten werden schon mit ihrer Einreise nach Deutschland kriminalisiert und so wird ihnen jegliche Chance auf ein „faires“ Verfahren verwehrt. Das faktische politische Betätigungsverbot von Geflüchteten ist ein Angriff an alle politisch engagierten Menschen in der BRD. So wird das Recht auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung als solches infrage gestellt, auch wenn es hier speziell die Geflüchteten betrifft.

Flucht ist und bleibt kein Verbrechen!
Es trifft einige, aber gemeint sind wir alle!