Kritik am Schwerpunkt der Rote-Hilfe-Zeitung 4/2016 („Siegerjustiz – Verfolgung und Delegitimierung eines sozialistischen Versuchs seit 1990“)

Die Rote Hilfe Südwestsachsen hat uns gebeten, ein kritisches Statement zum Schwerpuntkt der Rote Hilfe-Zeitung 4/2016 zu veröffentlichen. Hier ist es:

Auch wir, von der RH-Gruppe Südwestsachsen, halten eine kritische Auseinandersetzung mit der „sozialistischen“ Realität in der DDR, der Sowjetunion und anderen Teilen der Welt für sehr wichtig. Weil dies aber in der aktuellen Ausgabe der RHZ, unserer Meinung nach nicht nur nicht der Fall ist, sondern Menschen zu Wort kommen, die vollkommen unkritisch und unreflektiert die DDR, das von ihr errichtete System sowie dessen Funktionär_innen verherrlichen, wollen wir uns an der Debatte, angestoßen durch die Dresdener Genossen_innen, beteiligen.

Gerade ein staatliches Konstrukt, das sich großspurig die Ideale „sozialistisch“ und „antifaschistisch“ an die Brust heftet, muß der besonders kritischen Analyse aus einer linken Perpektive unterzogen werden, um eben diese Ideale nicht verwässern zu lassen. Deshalb sollte die Vergangenheit, besonders auch die der linken politischen Bewegungen, stets kritisch und selbstreflektiert hinterfragt werden, anstatt pauschal Solidarität für sämtliche Genossen_innen zu fordern (1). Diese Forderung scheint besonders zynisch, wenn mensch sich vor Augen führt, dass eben diese Sölidarität niemals Praxis in der DDR war. Genossen_innen, die der vorgegebenen sozialistischen Linie Moskaus kritisch gegenüberstanden (den Sozialismus anders als vorgegeben interpretierten), das System hinterfragten, Funktionär_innen kritisierten oder „subversives Verhalten“ an den Tag legten (2), mußten mit stärkster Repression rechnen, wenn sie ihre Ansichten äußerten. Ausbruch aus den Vorgaben der Partei, der jeder/jedem zugedachten Rolle im Arbeiter- und Bauernstaat oder oppositionelle Arbeit welcher Art auch immer, konnten ständige Bespitzelung, Nachteile in der Schule oder im Berufsleben für die/den Betroffene/n oder auch für ihre Angehörigen bedeuten; bis hin zu Berufsverbot (3) oder sogar Knast. Menschen die als Funktionsträger_innen oder deren Handlanger_innen die Privatsphäre, die Freiheit oder auch die körperliche Unversehrtheit Andersdenkender und Andershandelnder verletzten, gehört jede Solidarität abgesprochen! Machtmißbrauch unter dem Deckmantel den Sozialismus aufzubauen ist die schimmste Heuchelei und bedarf keiner Verharmlosung durch falsche Solidarität. Weder die Täter von damals, noch die Menschen, die auch heute noch die DDR oder Teile des Staatsapparates pauschal verharmlosen oder glorifizieren, kämpften bzw. kämpfen wahrhaft für die Emanzipation des Menschen, gegen Faschismus und Kapital. Für verübtes Unrecht müssen sich die Täter natürlich vor Gerichten verantworten, dass dies in der BRD oft einseitig und aus einem Überlegenheitsgefühl heraus geschah, ist ebensowenig zu beschönigen. Auch soll an dieser Stelle die Lebensleistung der vielen Genoss_innen nicht vergessen werden, die sich stets mit ihrer ganzen Kraft der Schaffung einer Alternative zum kapitalistischen System eingesetzt haben. So entstanden noch vor Kriegsende ’45, aus dem illegalen antifaschistischen Widerstand, Zusammenschlüsse, die sich selbst als u.a. Antifaschistische Ausschüsse oder Volkskomitees bezeichneten. Diese Gruppen bestanden oft überwiegend aus Arbeiter_innen die Mitglieder in der KPD waren, aber auch aus Gewerkschafter_innen, Anarch@s und Parteilosen, die ihre Hauptaufgaben u. a. darin sahen, Betriebe und Verwaltungen von Nazis zu säubern, öffentliche Positionen zu besetzen und die Strom-, Wasser- und Lebensmittelversorgung zu gewährleisten. Diese selbstorganisierten, und deshalb der Kontrolle der KPD-Führung entzogenen, Antifa-Ausschüsse und -Komitees, wurden von der Hauptverwaltung der Roten Armee und dem ZK der KPD mit äußerstem Mißtrauen beobachtet. Denn diese wollten eine spontane Entwicklung neuer politischer und gesellschaftlicher Strukturen nach Kriegsende verhindern. Aus diesem Grund wurden Kader wie Walter Ulbricht oder auch Heinz Keßler (4) in Moskau geschult und später in die Führungspositionen der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eingesetzt. Eine der ersten und drängendsten Aufgaben dieser Riege von Funktionär_innen bestand darin, die autonom agierenden Antifa Gruppen „auf Linie“ zu bringen, also unter Kontrolle der KPD, oder diese zu beseitigen.

Doch die meisten Mitglieder von Antifa-Ausschüssen weigerten sich kategorisch, ihre Organisationen aufzugeben. Von einer Aufhebung ihrer schon in der Illegalität und Halblegalität enstandenen Gruppen konnte für sie keine Rede sein. Für die ablehnende Haltung, die das ZK der KPD gegenüber den Antifa-Ausschüssen insgesamt einnahm, waren wohl vor allem zwei Gründe ausschlaggebend:
– Zwischen dem ZK und den Ausschüssen bestanden zum Teil erhebliche
Differenzen über den Charakter der in der SBZ zu vollziehenden sozialen
Umwälzungen.
– Das vom ZK entwickelte Konzept für den Aufbau neuer Staatsstrukturen
stützte sich vor allem auf ein zu schaffendes Bündnis der neu- bzw.
wiederentstandenen Parteien, was teilweise im Widerspruch zu den
Ausschüssen als einer wesentlich spontanen, überparteilichen Bewegung
stand. (5)

Wie die KPD-Führungskader mit widersprüchlichen Meinungen und anderen Strömungen der politischen Linken umgingen verdeutlicht ein Zitat aus einem Bericht von Anton Ackermann (6), in dem es unter anderem heißt: „Meistens galt es „linke Überspitzungen“ zu korrigieren. So in der Stadt Meißen, wo wir einen kompletten Rat der Volkskommissare vorfanden. Der Genosse Mücke (7), der dann längere Zeit als Bürgermeister tätig war […] wollte zunächst nicht einsehen, was politisch notwendig war. Aber es half nichts. Auch in Meißen mußten die Genossen unsere Argumente anerkennen und sich auf die Linie der Partei begeben.“ (8)

Die Antifaschistischen Ausschüsse, die mit unterschiedlichen politischen Ansätzen wie Anarchismus, Anarcho-Kommunismus oder auch basisdemokratischer Rätedemokatie diese „linken Überspitzungen“ verkörperten und gleichzeitig dem Wunsch der Bevölkerung nach politischer und antifaschistischer Selbstorganisierung Ausdruck verliehen, wurden mit dem Aufbau neuer Verwaltungen und der Festigung der Macht der KPD immer weiter zurückgedrängt und schließlich 1948 endgültig zerschlagen. Schon Ende Juni 1945 sagte Ulbricht in Berlin: „Wir sind nicht für solche Organe. Wenn die Partei eine richtige Politik betreibt, dann bleibt für antifaschistische Sekten kein Platz mehr.“

Dieses Beispiel verdeutlicht, daß in der DDR schon von Anfang an politische Initiative sowie verschiedene Strömungen der Linken direkt verdrängt und bekämpft wurden. Es wurde verpasst, die antifaschistische Grundstimmung großer Teile der Bevölkerung nach der Zerschlagung des Dritten Reichs auf eine breite, pluralistische Grundlage zu stellen, um eine wahrhaft antifaschistische Gesellschaft aufzubauen, die politische Initiative der Bevölkerung zu unterstützen und deren antifaschistisches Potential zu fördern.

Des Weiteren wollen wir auf einen Punkt aufmerksam machen, der unserer Meinung nach einer emanzipatorischen Politik direkt widerspricht: Staatsraison als Argumentationsgrundlage. In bester erzkonservativer Manier wird von dem Recht, ja sogar der Pflicht, zur Verteidigung der eigenen Staatsgrenze gefaselt. (9) Die Grenzschutzeinheiten der DDR erhielten dafür den eindeutigen Auftrag unerlaubte Grenzübertritte mit „allen Mitteln“ zu verhindern. Die direkte Folge dieses Auftrages sind mindestens 138 Mauertote und ungezählte Flüchtlinge die mit Waffengewalt bedroht wurden. Dies als „Verfassungsauftrag zur Sicherung der Staatsgrenze“ zu rechtfertigen, muss von allen Opfen und deren Angehörigen als Verhöhnung ihres erlittenen Unrechts verstanden werden. In gleichem Maße werden so auch die statischen Grenzsicherungsanlagen wie Stacheldrahtzäune, Minenfelder oder Selbstschußanlagen legitimiert. Wobei gerade letztere im Widerspruch zur Haager Landkriegsordnung und damit der Genfer Konventionen stehen, und somit nicht nur einen groben Verstoß gegen geltendes Völkerrecht auf der einen Seite darstellten, sondern auf der anderen Seite ebenso die DDR-Gestze brachen. Besonders perfide ist dabei die Entstehung dieser automatischen Tötungsmaschinen: Entwickelt wurde das Konzept für die Selbstschussanlagen von dem SS-Führer Erich Lutter. Sie hatte das Ziel, die Umzäunungsanlagen von Konzentrationslagern so zu sichern, dass Häftlinge mit geringem Personalaufwand an einer Flucht gehindert werden konnten. Den gleichen Zweck verfolgte die DDR mit der Installation solcher Anlagen, die ausschließlich ins Landesinnere gerichtet waren – ohne personellen Mehraufwand sollten Flüchlinge beim übertreten der Grenzanlagen mindestens schwer verletzt werden, aber auch deren Tötung wurde billigend in Kauf genommen. Die DDR-Führung gab sich, sowohl im Landesinneren als auch im Ausland alle Mühe, den Einsatz der Schußwaffe an der Grenze und die Grenzschutzeinrichtungen zu verheimlichen und Tote/Verletzte an der Grenze zu verschweigen. Trotzdem konnte, weder im In- noch im Ausland, auf Dauer die menschenverachtende Flüchtlingspolitik der DDR verborgen bleiben. Auf internationalen Druck wurden wenigstens die Selbstschußanlagen bis Ende 1984 zurückgebaut, jedoch blieb durch kontinuierlichen Ausbau die Grenze weiterhin praktisch unüberwindlich und ein Grenzübertritt lebensgefährlich. Bis heute fordern immer wieder nicht ausschließlich konservative und rechte  politische Strömungen und Personen die kompromisslose Sicherung/Schließung der Grenzen, bis hin zum Einsatz von Schusswaffen, um Flüchtlinge am Grenzübertritt zu hindern, sonder ebenso auch Menschen und Organisationen aus der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Dabei ist die menschenverachtende Abschottungspolitik der Europäischen Union schon äußerst grausame Realität – mit ZEHNTAUSENDEN Toten! Dabei folgt die Rechtfertigung dieser Abschottungspolitik, welche Grenzschutzagenturen mit Millionen ausstattet, Grenzen mit Stacheldraht verstärkt und Menschen auf lebensgefährliche Fluchtwege zwingt, der selben Staatsraison als Argumentationsgrundlage. Der Tod Zehntausender wird nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern ist Teil einer grausamen Abschreckungspolitik, die den Menschen die Unmöglichkeit ihrer Flucht verdeutlichen soll. Dieser Art der Politik erteilen wir eine klare Absage und verurteilen die tödliche nach innen gerichtete Abschottungspolitik der DDR ebenso wie die Politik, die Europa zur uneinnehmbaren Festung ausbauen will.

Vor diesem Hintergrund stellen wir die Frage: Wem gehört unsere Solidarität? Den ausgebildeten Führungskadern eines selbsternannten „Arbeiter- und Bauernstaates“, oder jenen Menschen, die die Notwendigkeit der im eigentlichen Sinne emanzipatorischen politischen Initiative erkannten, diese ergriffen und aus diesem Grund von staatlicher Repession betroffen waren?

In einer strömungsübergreifenden linken Organisation, wie der Roten Hilfe, die politisch aktiven Menschen bei staatlicher Repression solidarisch zur Seite steht, sollte das Bewusstsein besonders ausgeprägt sein, dass staatlichen Übergriffen immer entschieden entgegenzutreten ist, egal welchen politischen Anstrich sich dieser Staat gibt. Allein dieser Grundsatz führt unserer Wahrnehmung nach dazu, dass die Verteidigung staatstragender Akteur_innen nur aufgrund ihrer vermeintlichen Positionierung als Linke und Antifaschist_innen nichts mit unserem Ansatz von Solidarität zu tun hat. Sie würde in den Augen all jener, welche über die häufig autoritäre Sozialismusdefinition in DDR und anderen „Staatssozialismen“ hinaus für die Befreiung des Menschen kämpften, und aus diesem Grund aus den scheinbar eigenen Reihen mit Repression überzogen wurden, wie Hohn wirken. Ganz zu schweigen davon untergräbt dieser Ansatz die eigentliche Intention des Themenschwerpunkts der „RHZ“-Redaktion: eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der DDR (auch als Teil der eigenen
Bewegungsgeschichte) über die pauschalisierende Mainstream-Geschichtsschreibung hinaus anzustoßen.

„Wir sind überzeugt, daß Freiheit ohne Sozialismus Privilegienwirtschaft und Ungerechtigkeit, und Sozialismus ohne Freiheit Sklaverei und Brutalität bedeutet.“ (Michail Bakunin)

(1) „In all unsere Diskussionen eingeschlossen war die Frage der Solidarität mit den von politischer und juristischer Verfolgung Betroffenen – als eine grundlegende Lehre der Arbeiterbewegung[…] Auf einer Konferenz der PDS 1993 in Berlin sagte [Wolfgang] Harich dazu: „Es kann Genossen was auch immer vorzuwerfen sein. Sobald die Schergen des Klassenfeindes sich ihrer bemächtigen, darf es nur noch Solidarität geben. Ohne Wenn und Aber.“ RHZ Seite:43, Spalte 3

(2) mensch denke an die eigene Subkultur: Punks, Anarchisten, Trotzkisten, Aktivisten der Öko- oder Friedensbewegung, aber auch Künstler und Mitglieder der Freikirchen.

(3) Das Grundrecht auf Berufsfreiheit war in der DDR nicht gesichert. Die Möglichkeit zur Ausbildung/Ausübung eines Berufes konnte bei „politischer Unzuverlässigkeit“ untersagt werden.

(4) siehe RHZ Seite: 33

(5) http://antifa-nazis-ddr.de

(6) geb. 25.12.1905; gest. 04.05.1973; dt. Kommunist, SED-Funktionär, Kandidat des Politbüros des ZK der SED

(7) Albert Mücke, Bürgermeister Meißens, der den Stadtrat zum Sowjet umformierte und auch später immer wieder für basisdemorkratische Selbstverwaltung eintrat

(8) aus: Staat und Recht, Nr. 5/65, S.674

(9) “ So wurden das verfassungsgemäße Recht und die Pflicht, die DDR-Staatsgrenze zu schützen, und die in politischen Reden diesbezügliche Forderung als „Schießbefehl“ verfälscht.“ RHZ Seite: 33, Spalte 1